Hausordnung
1. Die Liegenschaft ist eine historische Anlage. Es ist verboten auf Mauern, Brüstungen oder Geländer zu steigen. Ebenso ist das Verlassen von den öffentlichen Wegen verboten. Eltern haften für ihre Kinder.
2. Für die gesamte Anlage besteht ein allgemeines Fahrverbot. In der Burg dürfen keine Fahrzeuge geparkt werden. Ausnahmen erteilt nur die Burgverwaltung.
3. Die Anlage wird am Abend abgesperrt. Sie kann nur zu den angeschlagenen Öffnungszeiten und mit gültigen Eintrittskarten betreten werden. Ein unbefugtes Eindringen in die Anlage stellt eine Besitzstörung dar.
4. Jeder sonstige Aufenthalt im Bereich der Anlage außerhalb der Öffnungszeiten (Arbeiten, alle Veranstaltungen etc.) ist der Burgverwaltung rechtzeitig zu melden und dessen Genehmigung einzuholen.
5. Für gegen Unterschrift übernommene Schlüssel der Zentralsperranlage trägt der Übernehmer die volle Verantwortung. Diese Schlüssel dürfen auf keinen Fall an Dritte weitergegeben und müssen nach Beendigung der Tätigkeit in der Burg unverzüglich an den Ausgeber zurückgegeben werden. Bei Verlust eines Schlüssels wird der betroffene Teil der Sperranlage auf Kosten des Entlehners ausgetauscht.
6. Jede Beschädigung des Burgeigentums ist der Burgverwaltung zu melden. Jeder Diebstahl und Vandalismus wird zur Anzeige gebracht.
7. Der erhöhten Brandgefahr auf der Anlage ist besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden! Im gesamten Burgareal ist das Abbrennen von Feuern und das Hantieren mit offenem Feuer feuerpolizeilich verboten. Die Mitnahme und Verwendung von Feuerwerkskörpern, bengalischen Feuern sowie Brandsätzen ist untersagt. In allen Innenräumen besteht grundsätzlich ein generelles Rauchverbot. Im Außenbereich ist das Rauchen gestattet, es sind dafür vorgesehene Aschenbecher zu verwenden.
8. Das Starten oder das Überfliegen der Liegenschaft mit Drohnen ist ausdrücklich verboten.
9. Jegliche Aufnahme und Vervielfältigung von Fotos im Areal, welche über die private Nutzung hinausgeht, ist verboten. Für kommerzielle Foto- oder Filmaufnahme wenden Sie sich an die Burgverwaltung.
Außerdem können Foto- und/oder Videoaufnahmen, auf denen Sie erkennbar sein können, gemacht und auf der Webseite der Salzburger Burgen & Schlösser, in Social-Media-Kanälen sowie in Printmedien zu Öffentlichkeitsarbeit und zur Darstellung der Aktivitäten der Salzburger Burgen & Schlösser Betriebsführung verwendet werden. Weiters können diese Aufnahmen zeitlich unbeschränkt in der Bilddatenbank der Salzburger Burgen & Schlösser angeboten werden. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir Sie, dies dem Fotografen mitzuteilen.
10. Das Areal sowie Teilbereiche der Innenräume werden videoüberwacht. Die Aufnahmen dienen ausschließlich dem vorbeugenden Schutz von Personen und Gegenständen.
11. Es wird keine Rückerstattung des Eintrittspreises gewährt, wenn Teile der Anlage durch Veranstaltungen, Baumaßnahmen, Sicherheitsgründen oder sonstigen Gründen nicht zugänglich sind.
12. In den Ausstellungsräumen ist das Mitführen von Tieren verboten. In Aufzügen müssen Hunde einen Beißkorb tragen und an der Leine geführt werden. Exponate und Wandtäfelungen dürfen nicht berührt, beschädigt oder in anderer Weise beeinträchtigt werden. Die Räumlichkeiten sind sauber zu halten. Essen und Trinken ist in den Schauräumen nicht gestattet (verschließbare Gebinde wie Wasserflaschen dürfen mitgenommen werden). Bei Beschädigung oder Verunreinigung sind die Instandsetzungs- bzw. Reinigungskosten zu zahlen. Eine vorsätzliche Beschädigung oder Verunreinigung wird überdies zur Anzeige gebracht. Aus Rücksicht auf die anderen Besucher bitten wir Sie, in den Schauräumen nicht zu telefonieren und lautes Sprechen zu unterlassen.
13. Unsere Burgen befinden sich in exponierter Lage, weshalb entsprechendes Schuhwerk getragen werden muss. Es darf nur auf geräumten und/oder gestreuten Wegen gegangen werden. Achten Sie in dieser Zeit besonders auf Beeinträchtigungen im Bereich der Fußwege durch Eis und Schnee.
14. Werfen Sie keine Gegenstände von den Aussichtstürmen und Aussichtspunkten. Durch herabfallende Gegenstände kann Leben gefährdet werden. Entsorgen Sie Ihren Abfall in die dafür vorgesehenen Behälter.
15. Abgesperrte Bereiche dürfen nicht betreten werden.
16. Bei den von den Salzburger Burgen und Schlösser Betriebsführung verwalteten Gebäuden handelt es sich um historische, denkmalgeschützte Gebäude, die in manchen Bereichen nicht den heute geltenden bautechnischen Normen entsprechen. Solche Abweichungen von heutigen bautechnischen Normen können bspw. bei Stiegengeländern, Stufen, Handläufen und Bodenbelägen sowie bei der Höhe von Durchgängen, Balustraden, Fenstern und Parapeten auftreten. Achten Sie daher während Ihres Besuches stets auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und allfällige Warnhinweise. Eine Haftung Salzburger Burgen und Schlösser Betriebsführung infolge von Abweichungen von heutigen bautechnischen Normen kann nicht begründet werden.
17. Im Falle eines akustischen Alarms wenden Sie sich an das Aufsichtspersonal. Bewahren Sie Ruhe und leisten Sie den Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge. Das Benutzen von Aufzügen ist in einem solchen Fall untersagt. Notausgänge sind nur in Notfällen zu benutzen und Ausgänge, Stiegen, Durchgänge und Fluchtwege aus Sicherheitsgründen stets frei zu halten. Bei medizinischen Notfällen wenden Sie sich bitte an das Aufsichtspersonal.
18. Den Anweisungen der Burgverwaltung sowie des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Ein Zuwiderhandeln kann zu Hausverbot und/oder einer polizeilichen Anzeige führen.
19. Rutsche
19.1 Die angebotenen Attraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Nutzer.
19.2 Die Nutzung der Rutschbahnanlage ist nur mit einem gültigen Eintrittsticket möglich.
19.3 Attraktionen und Angebote (z.B. Rutschen, Spielgeräte, etc…) dürfen nur innerhalb der offiziellen Betriebszeiten genutzt werden. Hinweistafeln sowie Anordnungen des Personals sind ausnahmslos zu beachten und einzuhalten.
19.4 Die Benutzung der Rutschen- und Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Nutzung unter Alkoholeinfluss ist untersagt.
19.5 Die Regeln und Anweisungen auf Hinweistafeln am Rutschenanfang oder Spielgeräten sind bei Benutzung ausnahmslos zu beachten und einzuhalten.
19.6 Die Rutschen dürfen nur nach Freigabe mit ausreichendem Sicherheitsabstand benutzt werden.
19.7 Der Betreiber ist nicht verantwortlich für Beschädigungen an der Kleidung, die durch das Rutschen verursacht werden können.
19.8 Die Aufsichtspersonen / der Veranstalter bzw. die Veranstalterin ist / sind berechtigt, Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen können (z.B. aufgrund von übermäßigem Alkoholkonsum oder dem Mitführen von verbotenen oder gefährlichen Gegenständen), den Zutritt zur Rutschbahnanlage trotz gültigem Eintrittsticket zu verweigern.
19.9 Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist / sind der Veranstalter bzw. die Veranstalterin / die Aufsichtspersonen / Organe der Polizei berechtigt, die Zuwiderhandelnden der Veranstaltungsstätte zu verweisen.
19.10 Alle Personen, die den Wartebereich der Rutschbahnanlage betreten, haben sich so zu verhalten, dass andere Personen weder geschädigt, gefährdet noch belästigt werden.
19.11 Weiters haben sie sich so zu verhalten, dass es zu keiner Beschädigung von Aufbauten, Einrichtungen, Gerätschaften oder Gegenständen kommt.